Wie bereits erwähnt, wird die Ber- gamotte fast ausschließlich am Küs- tenstreifen eines Teils der Provinz Reggio Calabria (Südspitze der italieni- schen Halbinsel) angebaut und auch so in der Verordnung der EU zur Vergabe der D. O.P (geschützte Ursprungsbe- zeichnung) identifiziert. Seit 1704 und der Kreation des sogenannten “Aqua Admirabilis”, des Eau de Toilette, das später den Namen “Kölnisch Wasser” erhielt, wurde das Produkt in erster Linie in der Parfüm- und Kosmetikindustrie eingesetzt. Aber in der letzten Zeit hat die Bergamotte dank ihrer antibakte- riellen, antiseptischen, antiviralen und antimykotischen Eigenschaften auch zunehmend Einsatz im Pharmabereich gefunden. Im Jahr 2001 wurde durch Verordnung der Europäischen Union die D. O.P. (geschützte Ursprungsbezeich- nung) “Bergamotto di Reggio Calabria – olio essenziale” vergeben. Diese Verord- nung enthält eine Reihe von Richtlinien in Bezug auf den Anbau der Frucht, das Verfahren der Extraktion des ätherischen Öls und dessen Vermarktung. Sie gibt auch die amtliche Stelle an, die für die Prüfung und Zertifizierung der Qualität und Authentizität des Produktes verant- wortlich ist. In der Tat ist eine Reihe von spezifischen Tests mit dem zertifizierten “Bergamotto di Reggio Calabria – olio es- senziale” erforderlich, bevor es vermark- tet werden kann. Das “Consorzio di Tutela del Bergamot- to di Reggio Calabria” (Konsortium für den Schutz der Bergamotte von Reggio Calabria) wurde 2007 dank der Hartnäckigkeit einer Gruppe von Bergamot- te-Großproduzenten, verschiedener Verarbeitungsbetriebe und einiger Abpackbetriebe gegründet, denen es mit der Unterstützung des Rechtsan- walts Ezio Pizzi im Jahr 2008 gelang, die Anerkennung des Konsortiums durch das zuständige Landwirtschaftsminis- terium zu gewinnen.

Bereits ein Jahr nach der Gründung ist das “Konsortium für den Schutz der Bergamotte” für die Durchführung der für Schutzkonsortien gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zuständig, die im Folgenden zusam- mengefasst werden:

• Sicherstellen, dass das Produkt nach den strengen Regeln der Produktionsrichtlinien hergestellt wird.
• Das Produkt vor Imitaten schützen.
• Förderung und Verbreitung von Bekanntheit und Verbrauch.
• Optimierung und Verbesserung der Produktqualität, um die Typizität und spezifischen Merkmale zu sichern.

Die Konsortien werden zudem mit der wichtigen und heiklen Aufgabe der Markenverwaltung und Kennzeichnun- gen betraut, die auf die Konformität mit den Vorschriften der geschützten Ursprungsbezeichnung (D. O.P.) hinwei- sen. Das Gesetzt betraut demnach die Konsortien mit der Aufsicht der Produk- tion und des Handels des Produkts, und für dieses Amt beschäftigt das Konsor- tium seine eigenen Aufsichtsagenten. Es wird äußerst bestrebt sein, das Produkt vor jeglichen Nachahmungen und Verfälschungen zu schützen, die, zusammen mit der Instabilität der Prei- se, bedauerlicherweise nach wie vor Ursache der Unzufriedenheit seitens der Endverbraucher sind.

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